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22.11.2022

Geplante Stellenstreichungen im Vollzug des Schwerbehindertengesetzes sorgen für Entsetzen

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der (GdV) hat die Informationen aus der kleinen Anfrage der Abgeordneten Lena Teschlade (SPD) vom 22.11.2022 zu geplanten Stellenstreichungen beim Vollzug des Schwerbehindertenrechts mit Entsetzen zur Kenntnis genommen. Der GdV-Landesvorsitzende Thomas Falke hat sofort Kontakt mit den Fraktionen im Landtag aufgenommen und darauf hingewiesen, dass die geplante Streichung von 130 Stellen für die im Feststellungsverfahren tätigen Mitarbeiter eine Katastrophe bedeuten würde. Das Feststellungsverfahren ist, wie die Zahl von ca. 600.000 Verfahren pro Jahr in NRW zeigt, ein Massenverfahren, das von hohem Zeitdruck geprägt ist.

Zwar trifft es zu, dass während der Corona-Pandemie die Anträge zurückgegangen sind. Der Rückgang war aber ein bundesweiter Trend, der vielfältige Gründe hatte. So verhinderten die Kontaktbeschränkungen z.B. Arztbesuche, Krankenhaushalte oder Rehamaßnahmen, nach denen erfahrungsgemäß häufig Anträge auf Feststellung eines Grades der Behinderung gestellt werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Anträge sukzessive wieder steigen und die Zahlen vor der Corona-Pandemie noch übertreffen werden.

Mittlerweile haben die Antragszahlen auch in NRW schon wieder das Niveau vor der Corona-Pandemie erreicht. Es wäre geradezu grotesk, jetzt Stellenstreichungen quasi für die Vergangenheit vornehmen zu wollen. Dass während der Corona-Pandemie ein hoher Krankenstand herrschte, und die Kommunen mit der Bewältigung vieler zusätzlicher Aufgaben gefordert waren, ist der Landesregierung anscheinend nicht mehr in Erinnerung. Der GdV ist nicht bekannt, dass Lehrerstellen gestrichen werden sollen, weil 2020 wegen Corona Unterrichtsstunden ausgefallen sind.

Im Vollzug des SGB IX stehen außerdem gesetzliche Änderungen an. Dem Vernehmen nach haben sich das BMAS und die Sozialverbände nun auf eine neue Zusammensetzung des Sachverständigenbeirats geeinigt, der dann Zug um Zug die mit der 6. Änderungsverordnung in der Versorgungsmedizinverordnung geplanten Neuregelungen umsetzen wird. In diesem Zusammenhang ist mit deutlichem Mehraufwand wegen mehr Einzelfallregelungen zu rechnen.

Die GdV hat die Abgeordneten aufgefordert, alles dafür zu tun, dass die geplanten Stellenstreichungen nicht umgesetzt werden. Für die GdV in NRW drängt sich der Verdacht auf, dass hier das für die Wohngeldreform benötigte Personal beim Vollzug des SGB IX eingespart werden soll. Damit würden am Ende arme Menschen gegen schwerbehinderte Menschen ausgespielt.



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