Gewerkschaft der Sozialverwaltung – Bundesverband

 

Neuigkeiten

07.09.2021

GdV Sachsen-Anhalt solidarisiert sich mit den Streikenden der GDL

Angesichts der Blockadehaltung der DB-Manager hat die GDL erneut zu einem Streik der Lokführer aufgerufen. Er dauerte vom 02. September 2021 bis 07. September 2021.

Bereits am 01.09.2021 wurde im Güterverkehr gestreikt. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, fand am 06. September 2021, 10.00 Uhr, eine Kundgebung der GDL vor dem Magdeburger Hauptbahnhof statt.

Die GdV Sachsen-Anhalt vertreten durch den Landesvorsitzenden Harald Trieschmann und dem Schatzmeister Frank Mälecke, erklärte sich gemeinsam mit dem dbb sachsen-anhalt solidarisch mit den Streikenden der GDL. Die Forderungen der GDL sind voll berechtigt.

Die Kundgebung war auch durch die überaus rege Teilnahme der Mitglieder aller dbb Fachgewerkschaften ein voller Erfolg. Es bleibt zu hoffen, dass das DB-Management nun endlich ein Angebot vorlegt, dass es der GDL erlaubt, wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren zu können.


19.08.2021

Erste Bewertung des Entwurfs des Koalitionsvertrags Sachsen-Anhalt 2021 von CDU, SPD und FDP „WIR GESTALTEN SACHSEN-ANHALT. STARK. MODERN. KRISENFEST. GERECHT.“ aus Sicht der Beschäftigten

Aus Sicht der weiblichen Beschäftigten im Landesdienst sind in dem Entwurf des Koalitionsvertrags, der noch der Zustimmung der Mitglieder von CDU und SPD sowie eines Parteitags der FDP bedarf, insbesondere die Ausführungen zur Personalsituation im öffentlichen Dienst und zur Gleichstellungspolitik von Interesse.

Zur Personalsituation im öffentlichen Dienst:

Personalaufwüchse soll es in den Bereichen Polizei, Schule und Justiz geben. Gleichzeitig soll an der Zielzahl der VZÄ (Vollzeitäquivalent) 18,7 je 1000 Einwohner festgehalten werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass es Personaleinsparungen in allen anderen Bereichen der Verwaltung geben muss. (Zur Erinnerung: die Zielzahl 18,7 stammt aus dem sogenannten Personalentwicklungskonzept des früheren Finanzministers Bullerjahn und war Grundlage dafür, dass über Jahre keinerlei Neueinstellung getätigt werden konnten!)

Möglichkeiten der Personaleinsparung werden darin gesehen, dass durch die Digitalisierung Vorgänge vereinfacht und weniger Zeit in Anspruch nehmen würden. Digitalisierungsrendite wird dieser Prozess genannt. Abhängig wird dies nach unserer Einschätzung davon sein, wie gut die Digitalisierung tatsächlich klappt. Internetausfälle in Ämtern und im Homeoffice, Probleme bei der Bereitstellung entsprechender Technik und die notwendige Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind Hürden, die zu bewältigen sind.

Laut Koalitionsvertrag versprechen sich die Koalitionäre schließlich die Einsparung von Büroräumen, wenn Homeoffice flächendeckend möglich ist. Die Vereinbarung von Homeoffice gehört zu den mitbestimmungsbedürftigen Tatbeständen. Eine Beteiligung der Interessenvertretung ist hier dringend geboten und muss auch die Regelung für solche Bedienstete berücksichtigen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht im Homeoffice arbeiten wollen oder können.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation (Beschlüsse vom 4. Mai 2020) soll in Sachsen-Anhalt noch im Jahr 2021 umgesetzt werden. Daraus folgende Änderungsgesetze beziehen ab dem Jahr 2015 alle Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ein.

Die Tarifabschlüsse der öffentlich Beschäftigten des Landes werden auch künftig zeit- und inhaltsgleich für die Besoldung übernommen.

Gleichstellungspolitik:

Die Stelle der Landesbeauftragten für Frauen und Gleichstellung soll erneut besetzt werden. Anders als bisher soll die Person die das Amt innehat, unabhängig sein. Dies wird grundsätzlich von uns begrüßt. Problematisch ist die neue Aufgabenzuordnung der Antidiskriminierung ebenfalls auf dieser Stelle. Hier besteht die Gefahr, dass das Anliegen der Gleichstellung von Frauen und Männern, welche Verfassungsrang hat, nicht mehr im Vordergrund steht.

Die Landesgleichstellungsbeauftragte und ihr Geschäftsbereich sollen aus dem Justizministerium in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wechseln. Dies wird von uns ausdrücklich begrüßt, da die Zuordnung zum Justizministerium problembeladen war.

Erneut wurde in den Koalitionsvertrag aufgenommen, dass das Frauenfördergesetz zu einem modernen Gleichstellungsgesetz novelliert werden soll. Nachdem dieses Vorhaben in der vergangenen Wahlperiode spektakulär gescheitert ist, wagt man einen neuen Anlauf. Kernpunkte des Gesetzes sollen sein, dass die Hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ein Klagerecht erhalten und dass sie angemessen finanziell ausgestattet werden sollen. Bisher gab es beides nicht, eine gesetzliche Regelung wird ausdrücklich begrüßt.

Weitere Konkretisierungen sollen im Gesetzgebungsverfahren erfolgen.

Für die Präsenz von Frauen in allen Bereichen sollen insbesondere im öffentlichen Dienst Voraussetzungen geschaffen werden, die Vorbildfunktion haben. Hierzu sollen die Personalentwicklungskonzepte und Beförderungskonzepte entsprechend überarbeitet werden. Dies soll die Grundlage bilden für die paritätische Besetzung der Leitungsfunktionen in der gesamten öffentlichen Verwaltung inklusive Hochschulen und Schulen.

Gleiches soll bei Gremienbesetzungen mit Landesbeteiligung erfolgen. Konkretisierungen hierzu gibt es im Koalitionspapier nicht.

Die Anliegen sind sinnvoll, allerdings muss die Realisierung der hier angesprochenen Ziele mit einer hohen Verbindlichkeit verabredet werden und bei Nicht- Erreichen eine entsprechende Sanktion erfolgen, wenn es erfolgreich sein soll.

Das Beurteilungswesen soll geschlechtergerecht ausgestaltet werden. Zur gezielten Nachwuchsförderung soll ein Maßnahmepaket zur familienfreundlichen Ausgestaltung der öffentlichen Verwaltung bis zur Vorlage des Haushaltsplanentwurfs 2023 erfolgen. Auch hier gibt es keine Konkretisierung.

Die Grundsätze des Gender-Mainstreaming sollen fortgeführt werden. Gleiches gilt für das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt.

Von Michaela Neersen (Vorsitzende der dbb frauenvertretung sachsen-anhalt und stv. Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung)

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30.06.2021

dbb bundesfrauenvertretung

Michaela Neersen ist neue stellvertretende Bundesvorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung   mehr




17.04.2021

Michaela Neersen erneut in die Geschäftsführung der dbb bundesfrauenvertretung gewählt 

Alle fünf Jahre tritt der dbb bundesfrauenkongress, das höchste Gremium der dbb bundesfrauenvertretung, zusammen, um die Grundsätze für die frauenpolitische Arbeit im dbb beamtenbund und tarifunion festzulegen. Am 13. April 2021 fand der 12. dbb bundesfrauenkongress unter dem Motto „Zurück in die Zukunft – Frauenpolitik gestern, heute, morgen“ erstmals digital statt, um über mehr als 300 gewerkschaftspolitische Anträge abzustimmen und eine neue Geschäftsführung zu wählen.

Die Freude über die Wiederwahl von Michaela Neersen in die Geschäftsführung der dbb bundesfrauenvertretung in der GdV Sachsen-Anhalt ist riesig. Somit ist der kleinste GdV Landesverband aber natürlich auch die gesamte GdV-Familie für die kommenden fünf Jahre erneut kompetent in der Geschäftsführung der dbb bundesfrauenvertretung vertreten.

Wir gratulieren unserem Mitglied Michaela Neersen hierzu und ihrem hervorragenden Wahlergebnis sehr herzlich und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg und den nötigen Spaß bei ihrer Aufgabe.

Mit überwältigender Mehrheit wurde Milanie Kreutz als Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung im Amt bestätigt. Im Amt bestätigt wurden neben ihr als Vorsitzende für die Positionen der Beisitzenden Elke Janßen (GdS), Michaela Neersen (dbb sachsen-anhalt), Sabine Schumann (DPolG) und Synnöve Nüchter (komba). Gemeinsam mit Milanie Kreutz werden sie für die kommenden fünf Jahre die frauenpolitischen Schwerpunkte in der gewerkschaftspolitischen Arbeit des dbb beamtenbund und tarifunion setzen.

Gemeinsam mit den Frauen im öffentlichen Dienst, der Politik und den gesellschaftlichen Akteuren möchte die dbb bundesfrauenvertretung die Gleichberechtigung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens voranbringen. Gerade das vergangene Jahr, das von der Pandemie geprägt war, habe gezeigt, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen zurückfällt. Politische und strukturelle Veränderungen müssen umgehend auf den Weg gebracht werden. Die Errungenschaften der Gleichstellungspolitik müssen nicht nur verteidigt, sondern um jeden Preis vorangetrieben werden.

Die langjährige stellvertretende Vorsitzende Jutta Endrusch, die erneut für das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden kandieren wollte, war nach kurzer schwerer Krankheit überraschend verstorben. Die dbb frauen gedachten der hochgeschätzten Kollegin und langjährigen Gewerkschafterin, die die gewerkschaftspolitische Arbeit der dbb frauen als langjähriges Mitglied der Geschäftsführung und zuletzt als stellvertretende Vorsitzende über viele Jahre maßgebend prägte. Die Position der stellvertretenden Vorsitzenden wird auf Vorschlag der Geschäftsführung per Briefwahl zeitnah nachgewählt.

Die dbb bundesfrauenvertretung ist die gewerkschaftliche Spitzenorganisation für Frauen im öffentlichen Dienst. Als eigenständige Einrichtung des dbb beamtenbund und tarifunion vertritt die dbb bundesfrauenvertretung die arbeits-, gewerkschaftsund gesellschaftspolitischen Interessen von mehr als 400.000 Frauen im dbb – und damit von rund einem Drittel der gesamten dbb Mitgliedschaft – gegenüber den öffentlichen Arbeitgebern, der Politik und der Öffentlichkeit. 


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