Gewerkschaft der Sozialverwaltung – Bundesverband

 

Tarifrecht

11.10.2023

Bekanntgabe der Forderungen des dbb zur Einkommensrunde 2023 zum TVL

Der dbb fordert für die Einkommensrunde zum TVL:

  • 10,5 Prozent, mindestens jedoch 500 Euro
  • 200 € monatliche Erhöhung der Entgelte für Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen/Praktikanten
  • 12 Monate Laufzeit des Tarifvertrages
  • Unbefristete Übernahme in Vollzeit der Auszubildenden und Dual Studierenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung

Des Weiteren wird erwartet, dass eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen/Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen erfolgt.

Der dbb-Vorsitzende Ulrich Silberbach äußerte sich wie folgt zu den Forderungen:
„Die Länder sind auf dem Arbeitsmarkt oft nicht mehr konkurrenzfähig – nicht zur Privatwirtschaft und auch nicht zu Bund und Kommunen. Je nach Eingruppierung ergeben sich im Vergleich zum Bund demnächst Rückstände von weit über 10 Prozent. Schon mit Blick auf die demografische Lage und den leer gefegten Arbeitsmarkt müssen sie also ein Eigeninteresse haben, den Gleichklang mit Bund und Kommunen wiederherzustellen.“

Die GdV unterstützt vollumfänglich die Forderungen des dbb. Auch wir sehen den Wettbewerb bei der Personalbindung und -gewinnung mit den anderen öffentlichen und privaten Arbeitgebern. In der Zeitschrift der GdV "Die Sozialverwaltung", Ausgabe 02/2023, haben wir bereits auf die massiven Einkommensunterschiede zum TVöD hingeweisen. Die Aufgabenentwicklung und die damit oftmals verbundene Zunahme der Arbeitsverdichtung erfordern den Einsatz von qualifizierten Personal, welches eine angemessene Bezahlung verdient.

Als GdV müssen und werden wir bei der Einkommensrunde Flagge zeigen und den dbb bei den Verhandlungen unterstützen!

Die Einkommensrunde beginnt am 26.10.2023. Weitere Termine sind für den 02.11. bis 03.11.2023 und den 07.11. bis 09.12.2023 vereinbart.

Link zur Einkommensrunde TV-L 2023

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/231011_Einkommensrunde_TV-L_2023_Nr._7_dbb.pdf

30.11.2021

Einkommensrunde der Länder

Wichtiges Ziel erreicht - Anschlag auf die Eingruppierung konnte abgewehrt werden!

 

Die Eingruppierung bleibt unangetastet! Die von der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) massiv geforderten Verschlechterungen werden nicht kommen. „Die Arbeitgeber haben bis zum Schluss darauf beharrt, über den so genannten Arbeitsvorgang die Eingruppierung der Beschäftigten zu verschlechtern“, erläuterte dbb Verhandlungsführer Ulrich Silberbach in der dbb Bundestarifkommission (BTK). „Und wir haben bis zum Ende unmissverständlich deutlich gemacht, dass wir einen Griff ins Portemonnaie unserer Kolleginnen und Kollegen nicht zulassen werden.“ Danach jedoch hat sich die TdL kaum mehr auf konstruktive Verhandlungen und notwendige Verbesserungen eingelassen.

 


Mit 2,8 Prozent auf 24 Monate wurde im linearen Bereich das Maximum rausgeholt und auch die steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung von 1300 Euro ist ein real spürbarer Erfolg. 

 

Ulrich Silberbach: „Unsere Kolleginnen und Kollegen hätten mehr verdient gehabt und für einen konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst braucht es auch mehr. Wir wissen das. Die Bürgerinnen und Bürger wissen das. Und in Sonntagsreden wird das auch von jedem Ministerpräsidenten und jeder Ministerpräsidentin bestätigt. Am Verhandlungstisch in Potsdam ist den Arbeitgebenden diese Erkenntnis aber abhandengekommen.“

 

Entgelt

  •  Die Beschäftigten im Länderbereich erhalten spätestens mit dem Entgelt für März 2022 eine Corona- Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro, steuer- und sozialabgabenfrei (Teilzeitkräfte anteilig).
  • Zum 1. Dezember 2022 erhalten die Beschäftigten eine lineare Entgelterhöhung von 2,8 Prozent.
  • Die Laufzeit beträgt 24 Monate (bis 30. September 2023).

Auszubildende

  •  Auszubildende erhalten 650 Euro Corona-Sonderzahlung


04.03.2021

VKA will vereinbarte Entgelterhöhung zum 1. April nicht zahlen

Foulspiel auf dem Rücken der Beschäftigten

Ende Oktober haben die Tarifpartner dbb, ver.di, Bund und VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) mit dem Potsdamer Tarifabschluss bewiesen, dass sie auch in schwieriger Lage zu konstruktiver Tarifpolitik in der Lage sind. Gestern jedoch hat die VKA ohne Not diesen Konsens verlassen.

Stattdessen verkündete sie, die Zahlbarmachung des Abschlusses zum 1.April 2021 – anders als der Bund, mit dem die Redaktion erfolgreich beendet wurde - nicht vollziehen zu wollen. „Mit diesem Foulspiel hat die VKA auch deutlich gemacht, was sie von ihren Beschäftigten hält“, erklärte der dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer dazu am 4. März 2021 in Berlin.

In Redaktionsgesprächen machen die Tarifpartner aus dem Potsdamer Kompromiss eine ausformulierte rechtliche Tarifeinigung. Die pandemischen Umstände haben diese Arbeit 2020/2021 nicht leichter gemacht. Dennoch hatten die Tarifpartner die Redaktion in der letzten Woche fast abgeschlossen. Alle materiell relevanten Punkte waren geklärt. Lediglich das Thema Jobrad war noch offen. „Und genau dieses Detail nahm die VKA zum Anlass, die Auszahlung der Entgelterhöhung im April nicht fristgemäß umsetzen zu wollen. Statt, wie gemeinsam geplant, am 11. März, den Deckel auf die Einkommensrunde zu machen, teilte sie gestern mit, dass es vorerst keine Zahlbarmachung der für den 1. April 2021 vorgesehenen Einkommenserhöhung geben wird“, erläutert Geyer, der für den dbb die Redaktionsverhandlungen geleitet hat.

Die VKA sucht ganz am Ende einer schwierigen Einkommensrunde den Konflikt und sie trägt diesen Konflikt auf dem Rücken der Beschäftigten aus. „Das sind übrigens genau die Kolleginnen und Kollegen, die seit einem Jahr in der Pandemie als Erzieherin, als Pfleger oder im Ordnungsamt aufopferungsvolldas ganze Land am Laufen gehalten haben“, so Geyer. Die Gewerkschaften erwarten von der VKA, dass sie die Redaktion verabredungsgemäß zu Ende bringt und die Zahlbarmachung zum 1. April umsetzt.

Quelle: https://www.dbb.de/artikel/foulspiel-auf-dem-ruecken-der-beschaeftigten-1.html


25.10.2020


 

Tarifeinigung mit Bund und Kommunen - Corona-Kompromiss im öffentlichen Dienst

 

„Das ist der Corona-Kompromiss. Wir haben mit diesem Abschluss das aktuell Machbare erreicht“, bilanzierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 25. Oktober 2020 in Potsdam die Tarifeinigung mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen.

„Die Arbeitgeber haben den Handlungsbedarf im Krankenhaus- und Pflegebereich anerkannt und vor allem durch die Einführung der Pflegezulage, die Erhöhung von Intensiv- und Wechselschichtzulagen sowie des Samstagszuschlags endlich wichtige erste Schritte hin zu einer wertschätzenden und auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähigen Bezahlung gemacht“, so Silberbach.

 

Bei anderen Leistungsträgern des öffentlichen Dienstes, etwa in Ordnungsämtern, Jobcentern oder der allgemeinen Verwaltung war diesmal nicht mehr durchzusetzen, erklärte der dbb Chef. „Darum war besonders wichtig, die von den Arbeitgebern geforderte dreijährige Laufzeit zu verhindern. Mittelfristig müssen wir für den ganzen öffentlichen Dienst die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt und die Mitarbeitermotivation verbessern. Diese beiden Themen werden in der nächsten Runde Anfang 2023 - wenn die Corona-Krise hoffentlich längst Geschichte ist - eine zentrale Rolle spielen.“

Auf zwei aus Gewerkschaftssicht wichtige Erfolge dieses Abschlusses wies Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, vor der dbb Bundestarifkommission hin: „Wir haben die schrittweise Arbeitszeitangleichung Ost an West ab 2022 durchsetzen können und beim Thema ‚Arbeitsvorgang‘ Verschlechterungen bei der Eingruppierung verhindert. Das sind zwei wesentliche strukturelle Erfolge für uns.“

„Wir gehen davon aus,“ so dbb Chef Silberbach abschließend, „dass dieser Tarifabschluss wie in den vorhergehenden Runden zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen wird.“

Die wesentlichen Bestandteile der Tarifeinigung

  • Lineare Erhöhung ab 1.4.2021 um 1,4% (mind. 50€, Azubis 25€) und ab 1.4.2022 um 1,8% (Azubis 25€), Laufzeit 28 Monate
  • Erhöhung der Jahressonderzahlung um 5% (für E1-8)
  • Eine einmalige Corona-Sonderzahlung (E1-8 600€, E9-12 400€, E13-15 300€, Azubis VKA 225€, Azubis Bund 200€)
  • Eine monatliche Pflegezulage für alle Beschäftigten der P-Tabelle (1.3.2021 70€, 1.3.2022 nochmal 50€, insgesamt 120€)
  • Absenkung der Arbeitszeit Ost auf das West-Niveau in zwei Schritten von 40 Stunden auf 39,5 (Januar 2022) und 39 Stunden (Januar 2023)

 


Quelle: https://www.dbb.de/td-ekr-2019-1/corona-kompromiss-im-oeffentlichen-dienst.html

 



27.06.2018

Einkommensrunde 2018 mit Bund und Kommunen - Ergebnis endgültig zugestimmt - Redaktionsgespräche aufgenommen

Die in der Einkommensrunde 2018 mit Bund und Kommunen vereinbarte Erklärungsfrist zur Annahme des Ergebnisses ist am 15. Juni 2018 abgelaufen. Alle Parteien haben dem Tarifergebnis zugestimmt.

Der dbb und die Arbeitgeber aus Bund und Kommunen haben bereits seit Anfang Juni erste Gespräche über die abzuschließenden Änderungstarifverträge zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 18. April 2018 geführt. Es wurden erste Entwürfe von bislang 14 Änderungstarifverträgen inhaltlich in Augenschein genommen und behandelt. Darunter befinden sich die Regelungen zur einmaligen Sonderzahlung 2018 für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 6, S 2 bis S 4 sowie P 5 und P 6 ebenso wie die Entgelttabellen ab März 2018, ab März beziehungsweise ab April 2019 sowie ab März 2020, die Erhöhungen der sonstigen Entgeltbestandteile im Volumen von 7,5 Prozent bis zum März 2020 und die Anhebungen der Ausbildungsentgelte jeweils zum März 2018 und 2019 um insgesamt 100 Euro.

Entgeltregelungen abgestimmt

Zu den Entgeltregelungen und insbesondere über die drei Anhebungsschritte zur neugestalteten Zieltabelle 2020 nach dem Allgemeinen Teil des TVöD konnte bereits weitestgehende Übereinstimmung mit den Entwürfen der Arbeitgeber festgestellt werden. Manche Detailfrage ist aber auch hierbei noch abzustimmen. Schwierigkeiten bereitet hingegen noch die rechtssichere Umsetzung einiger Änderungen im Mantelrecht, wie die Einigung in Potsdam, im Krankenhausbereich den Zusatzurlaub bei Wechselschichtarbeit zum 1. Januar 2019, zum 1. Januar 2020 und zum 1. Januar 2021 jeweils um einen zusätzlichen Urlaubstag zu erhöhen.

Über diese und weitere Fragen, wobei inhaltlich zwischen dbb und den Arbeitgebern kein Dissens besteht, werden die Tarifvertragsparteien die Redaktionsgespräche fortsetzen.

Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/news/ergebnis-endgueltig-zugestimmt-redaktionsgespraeche-aufgenommen.html


17.02.2018

Branchentag in Bonn: Die Kommunalverwaltung gibt dem Staat ein Gesicht

In den Kommunen erleben Bürger die Folgen von Gesetzen und Verordnungen unmittelbar. Umso wichtiger ist es, dass hier ausreichend qualifiziertes Personal arbeitet.

Darauf hat der dbb Vize und Fachvorstand Tarifpolitik, Volker Geyer, beim dbb Branchentag der Kommunalverwaltung am 17. Januar 2017 in Bonn hingewiesen. „Egal ob es der Antrag für einen neuen Personalausweis ist oder das Gespräch mit Ordnungsamtsmitarbeitern auf der Straße: Die Kolleginnen und Kollegen der Kommunalverwaltung geben dem Staat ein menschliches Gesicht – mit viel Kompetenz und Leidenschaft“, sagte Geyer. Um diese Dienstleistungen verlässlich erfüllen zu können, müsse von der Politik mehr investiert werden. Andernfalls riskiere man eine wachsende Staatsverdrossenheit. „Gerade in den Städten und Gemeinden brauchen wir deshalb mehr Personal. Das bekommen wir aber nur, wenn wir Leistung entsprechend honorieren.“  

Der stellvertretende Vorsitzende der dbb Bundestarifkommission, Andreas Hemsing, unterstrich die Bedeutung einer bürgernahen Verwaltung mit Verweis auf die besonderen Herausforderungen der vergangenen Jahre. „Die Aufnahme und Versorgung von Menschen auf der Flucht wäre beispielsweise ohne den besonderen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen – oft weit über die eigentlichen dienstlichen Pflichten hinaus – nicht möglich gewesen. Das verdient Anerkennung, und zwar nicht nur in Sonntagsreden, sondern auch ganz praktisch in Form von angemessenen Gehältern und ordentlichen Arbeitsbedingungen. Gerade in der Nachwuchsgewinnung muss etwa die derzeitige Befristungspraxis endlich ein Ende haben“, so Hemsing, der auch Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft ist.

Hintergrund:

Bei den dbb Branchentagen diskutieren die Beschäftigten mit den Vertretern des dbb und seiner Mitgliedsgewerkschaften über die Forderungen zur anstehenden Einkommensrunde mit Bund und Kommunen. Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 1,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 145.660 Arbeitnehmer des Bundes und 1.278.075 Arbeitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 179.915 Beamte, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden.

Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/die-kommunalverwaltung-gibt-dem-staat-ein-gesicht.html


06.01.2018

Einkommensrunde 2018: dbb Branchentage beginnen

Im Februar 2018 beginnt die Einkommensrunde für Bund und Kommunen. Zuvor werden sich die Mitglieder in die Diskussion um die Forderungsfindung bei den dbb Branchentagen einbringen.

„Wir möchten wissen, was die betroffenen Kolleginnen und Kollegen bewegt. Alle sind aufgerufen, sich einzumischen, bevor Anfang Februar die endgültigen Forderungen in den Gremien beschlossen werden“, sagte Volker Geyer, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik, am 6. Januar 2018. „Das gilt für die Tarifbeschäftigten ebenso wie für die Beamten, auf die das Ergebnis übertragen werden soll.“  


Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 1,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 145.660 Arbeitnehmer des Bundes und 1.278.075 Arbeitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 179.915 Beamte, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des dbb


18.12.2017

Zwangs-Tarifeinheit: dbb klagt vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

Am 18. Dezember 2017 hat der dbb in Sachen Tarifeinheitsgesetz (TEG) erneut den Klageweg beschritten. Durch den renommierten Arbeitsrechtler Professor Wolfgang Däubler wurde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage gegen das Tarifeinheitsgesetz in seiner vom Karlsruher Bundesverfassungsgericht im Sommer veränderten Form eingereicht. „Karlsruhe hat mit seinem Urteilsspruch vom Juli dieses Jahres das völlig überflüssige Zwangs-Tarifeinheitsgesetz in seiner Auswirkung schon deutlich beschnitten“, führte dbb Chef Ulrich Silberbach aus, „aber das reicht uns noch nicht. Auch in seiner ‚Karlsruher Form‘ ist das Gesetz weder sinnvoll noch praktikabel.“  

dbb Tarifchef Volker Geyer ergänzt: „Wir sind es unseren Mitgliedern einfach schuldig, diesen Kampf bis zum Ende auszufechten. Aus meiner Sicht sind hier gleich drei Gründe maßgeblich: Erstens benachteiligt das Gesetz kleinere Gewerkschaften und ist somit undemokratisch, zweitens ist es speziell im Bereich des öffentlichen Dienstes noch weniger anwendbar als in der Privatwirtschaft und drittens schließlich löst schon die bloße Existenz dieses Gesetzes vor Ort unter den Beschäftigten und den konkurrierenden Gewerkschaften eine Schere im Kopf aus, die freie gewerkschaftliche Betätigung behindert.“ Bei der Vorbereitung der Klage haben sich dbb und die ebenfalls in Straßburg klagende GDL inhaltlich eng abgestimmt.

Quelle:  https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/zwangs-tarifeinheit-dbb-klagt-vor-europaeischem-gerichtshof-fuer-menschenrechte.html


12.12.2017

dbb Chef führt Tarifverhandlungen mit Bund und Kommunen

Mit Ulrich Silberbach wird der dbb Bundesvorsitzende die im Februar 2018 beginnenden Tarifverhandlungen mit Bund und Kommunen führen. Bisher hat diese Aufgabe der dbb Fachvorstand Tarifpolitik übernommen.

„Wir bündeln die Kräfte und erhöhen die Geschlossenheit.“ In Interview mit dem dbb magazin erklären Silberbach und der dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer, warum besondere Zeiten besondere Maßnahmen erfordern, wie ein ganzheitlicher Ansatz zu einer optimalen Interessenvertretung führt und was Gewerkschaften von Sartre und Fußball lernen können.

Das vollständige Interview finden Sie hier:  https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/dbb-chef-fuehrt-tarifverhandlungen-mit-bund-und-kommunen.html


05.12.2017

Beamten- und Tarifpolitik: dbb Austausch mit Bundesinnenminister de Maizière

Aktuelle beamten- und tarifpolitische Themen standen im Mittelpunkt des ersten Spitzentreffens der neu gewählten dbb-Führung mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 5. Dezember 2017 in Berlin.

De Maizière und Staatssekretär Hans-Georg Engelke hießen den dbb Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach, dbb Vize und Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer sowie den stellvertretenden dbb Bundesvorsitzenden und Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer im Bundesinnenministerium willkommen und gratulierten den drei hauptamtlichen Mitgliedern der dbb Bundesleitung zu ihrer Wahl.

https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/austausch-mit-bundesinnenminister-de-maiziere.html


20.11.2017

Bundestarifkommission konstituiert sich

Am Abend des 20. November 2017 hat sich die dbb Bundestarifkommission (BTK) unter dem Vorsitz des neuen Fachvorstandes Tarifpolitik Volker Geyer konstituiert.

Zu stellvertretenden Vorsitzenden wurden gewählt:  

  • Andreas Hemsing (komba gewerkschaft)
  • Karl-Heinz Leverkus (Deutsche Steuer-Gewerkschaft)
  • Siglinde Hasse (Gewerkschaft der Sozialversicherung)
  • Hermann-Josef Siebigteroth (VDStra. Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten)
  • Thomas Gelling (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer)
  • Jens Weichelt (Verband Bildung und Erziehung)

Sie bilden gemeinsam mit dem Vorsitzenden die Geschäftsführung der BTK. 

Zum Ehrenvorsitzenden der BTK wurde der ehemalige dbb Fachvorstand Tarifpolitik Willi Russ gewählt. Zu Ehrenmitgliedern der BTK wählte das Gremium den ehemaligen stellvertretenden BTK-Vorsitzenden Siegfried Damm.

Quelle:  https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/bundestarifkommission-konstituiert-sich.html

Weitere Infos unter  https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/neuwahlen-bei-der-btk-geschaeftsfuehrung-als-gewaehlte-gruessen.html


19.09.2017

Tarifeinheit: dbb klagt vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

„Der dbb wird gegen das Tarifeinheitsgesetz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen.“ Das gab der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 19. September 2017 bekannt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte das Tarifeinheitsgesetz (TEG) zuletzt für teilweise verfassungswidrig befunden und den Bundestag aufgefordert, es bis Ende 2018 nachzubessern. Entgegen der Einschätzung zahlreicher Verfassungs- und Arbeitsrechtler sowie nicht zuletzt zweier der zuständigen Richter ließen der BVerfG-Senat das TEG aber grundsätzlich gelten. Dauderstädt: „Wir werden mit der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterhin juristisch gegen diesen Eingriff in die Koalitionsfreiheit vorgehen.“

https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/tarifeinheit-dbb-klagt-vor-europaeischem-gerichtshof-fuer-menschenrechte.html


22.08.2017

Tarifeinheitsgesetz

Aktuelle Informationen zum Tarifeinheitsgesetz finden Sie unter  https://www.dbb.de/politik-positionen/tarifeinheit.html


12.07.2017

Tarifeinheitsgesetz: Pressemitteilung des GdV-Bund

Das hatte Thomas Falke (Drolshagen), neuer Bundesvorsitzender der zum Deutschen Beamtenbund gehörenden Fachgewerkschaft der Sozialverwaltung (GdV), genauso wenig erwartet wie die Mehrzahl seiner gewerkschaftlich organisierten Kolleginnen und Kollegen.
Mit seinem am 11. Juli verkündeten Urteil entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes, dass "die Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar sind."

Pressemitteilung
TEG20170712.pdf (83.33KB)
Pressemitteilung
TEG20170712.pdf (83.33KB)




11.07.2017

Tarifeinheitsgesetz: Bundesverfassungsgericht verlangt Nachbesserungen

Als „schwer nachvollziehbar“ hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Tarifeinheitsgesetz (TEG) am 11. Juli 2017 bezeichnet.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter http://dbb.de/teaserdetail/artikel/tarifeinheitsgesetz-urteil-die-probleme-bleiben.html

 

Aktuelle Informationen zum Thema Tarifrecht finden Sie auch unter http://dbb.de/arbeitnehmer.html